Zwangssicherungshypothek
Als Zwangssicherungshypothek wird ein titulierter Anspruch eines Gläubigers bezeichnet, der ins Grundbuch eingetragen wird und durch das unbewegliche Vermögen des Schuldners abgesichert ist.
Der Gläubiger sichert sich durch diese der Zwangsvollstreckung zuzurechnenden Maßnahme einen bestmöglichen Rang seiner Forderung und kann bei Verwertung der Immobilie, die auf dem Wege der Zwangsversteigerung separat erfolgen muss, mit der Deckung seiner Ansprüche rechnen.
Um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, muss die Forderung auf mehr als 750 Euro lauten.
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