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Buchgrundschuld

Eine Buchgrundschuld ist eine Form der Grundschuld, also die Belastung eines Grundstücks, aus welcher sich das Recht zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags ergibt (§ 1191 BGB). Es handelt sich somit um ein Grundpfandrecht. Die Übertragung der Buchgrundschuld erfolgt durch die schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch. Die Erteilung des Grundschuldbriefs ist ausgeschlossen. Wird ein Grundschuldbrief zusätzlich erteilt, so handelt es sich um eine Briefgrundschuld. Eine Eintragung der Buchgrundschuld erfolgt im zuständigen Grundbuchamt und ist gebührenpflichtig. Die Bestellung einer solchen Grundschuld ist die derzeit übliche Form der Grundschuldbestellung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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